Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

Harzballon, Ballonfahrten Frank Machemehl • Chausseestrasse 16, D-06449 Stadt Seeland, OT Friedrichsaue • Telefon: +49 34741-98 59 29 • Mail: info@harzballon.de

1. Sie haben ein zweiwöchiges Recht auf Stornierungen bzw. Rückgabe bestellter Ballonfahrscheine oder von uns gekaufter Artikel gem. §§ 355, 356 BGB. 
Die Ballonfahrscheine haben eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren.

Die Gültigkeit kann in begründeten Fällen verlängert werden.

2. Mit der Bestellung / dem Kauf des Ballonfahrscheines erklärt sich der Käufer einverstanden, dass seine Daten bei Harzballon – Ballonfahrten Frank Machemehl (im weiteren Harzballon) entsprechend den jeweiligen Datenschutzgesetzen gespeichert werden. Harzballon verpflichtet sich, diese Daten nur zur eigenen Auswertung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.

3. Vertragspartner beim Kauf von Ballonfahrscheinen sind Harzballon und der jeweilige Käufer.

4. Die von Harzballon verkauften Gutscheine (gilt im weiteren auch für die von "Einmalige Erlebnisse" vermittelten Gutscheine) berechtigen zur Teilnahme an einer ca. 1-1,5 stündigen Ballonfahrt und beinhalten die traditionelle Ballonfahrertaufe mit individueller Urkunde und den Rücktransport der Ballonfahrtgäste. Selbstverständlich ist auch die gesetzlich vorgeschriebene Passagierversicherung im Preis enthalten.

5. Nach Erhalt Ihres Ballonfahrscheins/ Gutscheins rufen Sie uns bitte unter einer folgender Telefonnummern
+49 34741-98 5929 oder +49 173-6851521 an, um einen Starttermin zu vereinbaren. Sollte ein Termin aus Witterungsgründen nicht einzuhalten sein, wird kurzfristig ein neuer Termin vereinbart, bis Termin und Wetter zusammen passen und die Ballonfahrt stattfinden kann. Am Tag Ihrer Ballonfahrt rufen Sie uns bitte unbedingt ca. 3 Stunden (bei Ballonfahrten am frühen Morgen bitte am Abend zuvor) noch mal an. Bis dahin haben wir aktuelle Flugwetterinformationen eingeholt, welche darüber entscheiden, ob und wo wir starten können.
Niederschläge, zu starker Wind sowie eventuelle Gewitterwarnungen, Nebel usw. schließen einen Start aus.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Interesse einer schönen und vor allem sicheren Ballonfahrt nur der Pilot entscheiden kann ob und von welchem Platz gestartet wird. Kurzfristige Absagen/ Änderungen, auch am Startplatz, sind selten aber leider nicht ausgeschlossen!
Ihrer Sicherheit ist hier der größte Stellenwert eingeräumt.

6. Sollten Sie zum verabredeten Termin verhindert sein benachrichtigen Sie uns bitte mindestens 48 Stunden vorher. Andernfalls sind Sie verpflichtet, eine Ersatzperson zu stellen, ansonsten verfällt Ihr Gutschein ersatzlos. Die Ballonfahrscheine sind übertragbar. Wir stellen Ihnen keine zusätzlichen Kosten in Rechnung, wenn Sie eine Ersatzperson stellen. Für unpünktliches Erscheinen am Treffpunkt ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Nichterscheinen führt zum ersatzlosen Verlust des bezahlten Ballonfahrscheins.

7. Aus Sicherheitsgründen können Schwangere nicht befördert werden. Nach oben gibt es altersbedingt keine feste Grenze, denn hier ist die individuelle Fitness entscheidend. Herz-Kreislauf und Lungenkranke sollten vor dem Start ihren behandelnden Arzt befragen. Bitte informieren Sie uns über eventuelle Behinderungen bzw. Einschränkungen Ihrer Beweglichkeit (Knie, Hüfte ...). Ältere Personen sollten sich im Gespräch mit uns über ein mögliches Risiko informieren lassen. Die Beförderung kann verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt - der bezahlte Gutschein verfällt in diesem Fall ersatzlos.

8. Kleiden Sie sich bitte so, als wollten Sie bei gleicher Jahreszeit eine Wanderung unternehmen. Unbedingt erforderlich ist festes, absatzloses und knöchelstützendes Schuhwerk. Bei unsachgemäßer Kleidung kann Sie der Ballonführer von der Fahrt ausschließen.

9. Filmen und fotografieren ist erlaubt, für Kameras, Brillen und Videogeräte können wir jedoch keine Haftung übernehmen. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die sichere Verwahrung während der gesamten Ballonfahrt, einschließlich Aufrüstung, Start und Landung sowie den Autofahrten zum Startplatz und vom Landeplatz zurück zum Treffpunkt, verantwortlich. Für Beschädigungen und Verletzungen durch Gerätschaften eines Teilnehmers haftet der diese Gerätschaften mitführende Teilnehmer.

10. Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Ballonfahrt und insbesondere bei der Landung wird Ihnen der Ballonführer für Ihr ganz persönliches Verhalten Anweisungen erteilen. Allen Anweisungen des Ballonführers muss im Interesse eines reibungslosen und sicheren Fahrtverlaufs Folge geleistet werden. Wenn Sie damit einverstanden sind, wird Sie der Ballonführer aktiv am Auf- und Abrüsten des Ballons beteiligen. Jede helfende Hand ist willkommen.

11. Bitte beachten Sie, dass im Verfolgerfahrzeug nur die Balloninsassen Platz finden. Freunde, Bekannte oder Familienangehörige können aber gern im eigenen Fahrzeug folgen. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass unser Verfolger zur Bergung des Ballons auf Felder oder Wiesen auffahren muss. Wir bitten Sie, eventuell nachfahrende Personen darauf hinzuweisen, dass sie mit Ihren Fahrzeugen jedoch in jedem Falle auf den Straßen / Wegen bleiben sollten.

12. In Einzelfällen kann Harzballon ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrt-Gesetzes (§ 20 Luft VG) erfüllt für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetzen.

13. Schadensfälle oder Verletzungen sind dem Piloten oder dem durchführenden Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von Harzballon.

15. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Beförderungsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.